SUISA Fürsorgestiftung für Urheber/innen
Renten- und Unterstützungszahlungen für Mitglieder
Die SUISA nimmt über die Stiftung Urheber- und Verlegerfürsorge (UVF) eine soziale Aufgabe wahr und unterstützt die Altersvorsorge ihrer Mitglieder und Auftraggeber/innen. Die Stiftung leistet unter bestimmten Voraussetzungen einen Rentenbeitrag an Urheber/innen und Verlage.
Die Stiftung wurde am 10. Juni 1941 gegründet und wird durch einen Abzug von 7,5% auf allen Abrechnungen von Aufführungs- und Senderechten in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein finanziert. Im Jahr 2023 gingen CHF 8,6 Mio. an diese Stiftung. Sie bezweckt den Schutz von Mitgliedern und Auftraggeber/innen der SUISA bzw. deren Hinterbliebenen vor den wirtschaftlichen Folgen des Alters und der Invalidität und verhilft ihnen somit zu einer Altersrente. Als Stiftungsrat amtet der Vorstand der SUISA.
Garantiertes Alterseinkommen für Urheber/innen
Den Urheber/innen wird unter bestimmten Voraussetzungen ein gesichertes jährliches Einkommen garantiert, welches «massgebendes Einkommen» genannt wird. Dieses berechnet sich anhand des Durchschnitts der Entschädigungen aus Aufführungen und Sendungen, die während der Dauer der Mitgliedschaft bis zum Rentenbeginn erwirtschaftet wurden. Dauerte die Mitgliedschaft weniger als 40 Jahre, wird die Rente pro fehlendes Jahr um 1,67% gekürzt. Bei einer zehnjährigen Mitgliedschaft beträgt die Kürzung somit 50%.
Die effektive Rentenzahlung entspricht der Differenz zwischen dem massgebenden Einkommen und der Abrechnung der SUISA-Vergütungen an den/die betreffende/n Urheber/in im Rentenjahr (Juli bis Juni). Die Obergrenze für das massgebende Einkommen beträgt CHF 40 500. Urheber/innen, deren Abrechnungen im entsprechenden Jahr höher sind als ihr individuelles massgebendes Einkommen, erhalten für dieses Jahr keine Rentenzahlung aus der UVF. Die Stiftung UVF finanziert folglich denjenigen Anteil des massgebenden Einkommens, den die Urheberin oder der Urheber und deren Hinterbliebenen (Witwen-/Partner-/Waisenrenten) nicht aus den laufenden Verteilungen der SUISA erhält und garantiert somit lebenslang ein gesichertes Einkommen, auch wenn der Ertrag aus der Nutzung der Werke zurückgeht.
Die rentenberechtigten Urheber/innen werden beim Eintritt ins Rentenalter von der SUISA kontaktiert; es ist keine Meldung seitens der Mitglieder und Auftraggeber/innen an die SUISA notwendig.
Berechnungsbeispiel Altersrente für Urheber/innen
Das individuelle massgebende Einkommen eines/r Urhebers/in beträgt CHF 9000. Im Zeitraum von Juli 2023 und Juni 2024 erhält er/sie von der SUISA CHF 3000 für Aufführungen und Sendungen seiner/ihrer Werke im In- und Ausland. Die Differenz in Höhe von CHF 6000 wird ihm/ihr mit der Rentenabrechnung vom Juli 2024 ausgerichtet.
Leistungen an Angehörige von Urheber/innen
Die Stiftung UVF sieht nebst den Renten für Urheber/innen auch Leistungen für überlebende Ehegattinnen/Ehegatten, eingetragene Partner/innen, Lebenspartner/innen und Waisen vor. Die Voraussetzungen für diese Leistungen sowie die Höhe der massgebenden Einkommen für diese Renten sind im Stiftungsreglement (LINK) aufgeführt.
Unterstützungszahlungen in Notfällen
Das Reglement der UVF sieht zudem die Möglichkeit vor, Urheber/innen oder deren Hinterbliebene, die sich in einer Notlage befinden (insbesondere wegen Krankheit, Unfall oder eines Elementarschadens) einmalig finanziell zu unterstützen.
Die Stiftung Urheber/innen- und Verleger/innen-Fürsorge der SUISA ist Mitglied beim Verein «das NETZ». Das NETZ bietet Kulturschaffenden in Notlagen unter anderem Budgetplanung, soziale Beratung und Begleitung an. In allen Landesteilen der Schweiz stehen Ihnen dazu Fachleute aus dem Sozialbereich zur Verfügung.
Wenn Sie sich in einer Notlage befinden und von diesem Angebot Gebrauch machen möchten, wenden Sie sich bitte an die Stiftung Urheber/innen- und Verleger/innen-Fürsorge der SUISA.
Eine weitere Vorsorgeeinrichtung für Kulturschaffende ist das Netzwerk Vorsorge Kultur, dessen Beratungsstelle von Suisseculture Sociale betrieben wird. Egal ob im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall: Hier finden Künstler/innen aller Genres ein berufliches Vorsorgeangebot.
Leistungen an Verlage
Die Stiftung UVF richtet ebenfalls Leistungen für Verlage aus, sofern sie die Bedingungen betreffend Verlagstätigkeit in der Schweiz erfüllen. Das System für Verlage ist jedoch anders aufgebaut. Die Leistungen sind auf der Seite Fürsorgestiftung für Verleger/innen erklärt.
Links
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FAQ: Fragen und Antworten
Alters- und Sozialvorsorge Urheber und Verleger
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Die SUISA hat eine spezielle Fürsorgeeinrichtung für Urheber und Verleger eingerichtet. Diese Stiftung leistet den anspruchsberechtigten Mitgliedern einen Beitrag an ihr Einkommen im Alter. Informationen und Konditionen finden Sie hier.
Steuern und Sozialabgaben als Urheber und Verleger
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Ja. Die Entschädigungen, die Sie von der SUISA erhalten, sind Teil Ihres Einkommens und müssen versteuert werden.
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Nein. Leistungen von Urhebern sind von der Mehrwertsteuer befreit.
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Ja, die Vergütungen für Urheberrechte von der SUISA gelten als Erwerbseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit und sind mit der Ausgleichskasse abzurechnen.
Details können Sie aus diesem Blogeintrag entnehmen.
Urheber- und Verlegerfürsorge der SUISA
Claudia Marbach
SUISA
Bellariastrasse, 82
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