Die Geschichte der SUISA

Die Entstehungsgeschichte der SUISA begann vor rund 140 Jahren.

Die SUISA gestern und heute


1883 – Erstes schweizerisches Urheberrechtsgesetz 

Das erste Urheberrechtsgesetz der Schweiz war mit vielen Mängeln behaftet. Eine Verwertungsgesellschaft existierte – im Gegensatz zu den Nachbarländern – noch nicht. Seit 1876 garantierte aber eine Agentur der französischen SACEM französischen Urhebern/Urheberinnen in der Schweiz den gleichen Rechtsschutz wie in Frankreich.

1900 – Gründung des STV

Den Anstoss für die Gründung einer Verwertungsgesellschaft in der Schweiz gab ein musikalischer Bundesrat namens Adrien Lachenal. Am 30. Juni 1900 wurde in Zürich der Schweizerische Tonkünstlerverein (STV) gegründet. Dieser war zwar noch keine Verwertungsgesellschaft, hatte sich aber zum Ziel gesetzt, eine Gesellschaft für die kollektive Verwertung von Urheberrechten zu gründen. Zunächst jedoch setzte er sich für die dazu erforderliche Verbesserung des Urheberrechts ein.

1923 – Gründung der MECHANLIZENZ

Die eigentliche Geschichte der SUISA beginnt 1923 mit der Gründung der Vorgängerorganisation MECHANLIZENZ, damals noch eine Aktiengesellschaft.  Ihre Aufgabe war es, die Herstellung von Tonträgern zu lizenzieren. Gemeint waren damit weniger die Schallplatten, die 1923 noch in den Anfängen standen, sondern Musikdosen. 

1924 – Gründung der GEFA

Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes  und nach der Gründung der MECHANLIZENZ, am 6. Juli 1924, wurde in Olten die GEFA, die schweizerische Gesellschaft für Aufführungsrechte, gegründet. Geleitet wurde der Verein vom Schweizerischen Tonkünstlerverein (STV) unter Mitwirkung der Schweizerischen Gesellschaft volkstümlicher Autoren/Autorinnen, Komponisten/Komponistinnen und Verleger/Verlegerinnen, des Verbands Schweizerischer Musikalien-Händler und -Verleger sowie weiterer Gruppierungen. 

1941 – Aus GEFA wird SUISA

Das neue Verwaltungsgesetz von 1941 sah vor, dass nur eine einzige Gesellschaft die Rechte der Urheber/innen von nicht-theatralischen Musikwerken kollektiv verwerten durfte, dass diese Gesellschaft eine Bewilligung benötigte und dass sie unter Bundesaufsicht gestellt werden sollte. Dies war der Anlass für eine Umwandlung der GEFA vom Verein zur Genossenschaft. Die SUISA nahm  am 1. Januar 1942 ihre Tätigkeit auf. 

1946 – Zusätzlicher Sitz in der Westschweiz

Der SUISA-Niederlassung in Lausanne wurde auch die Abteilung Film angegliedert, welche die Kinos, Filmproduzenten und Fernseh-Werbeauftraggeber der ganzen Schweiz betreut. 

1958 – Schulterschluss mit der MECHANLIZENZ

Die MECHANLIZENZ hatte zusehends Mühe, sich Anerkennung zu verschaffen. Die meisten Mitglieder der MECHANLIZENZ gehörten auch der SUISA an  und verglichen die Leistungen der beiden Gesellschaften. 1958 wurde die MECHANLIZENZ an die SUISA angegliedert, beide Gesellschaften blieben aber juristisch unabhängig. Die vollständige Fusion kam einige Jahre später: Der Fusionsvertrag wurde von der Generalversammlung beider Gesellschaften am 14. Juni 1980 genehmigt .

1965 – CAE-Verzeichnis (Compositeurs, Auteurs, Éditeurs)

Die Confédération Internationale des Sociétés d’Auteurs et Compositeurs  beauftragte die SUISA damit, eine Liste aller Komponisten/Komponistinnen, Textautoren/Textautorinnen und Musikverleger/innen, die einer Urheberrechtsgesellschaft angeschlossen sind, zu erstellen. Das Verzeichnis enthielt bald schon mehr als eine Million Namen. Seit 1997 heisst diese Liste IPl (Interested Parties Information) und kann online von allen Rechtsinhabern/Rechtsinhaberinnen eingesehen werden.   

1989 – Erste Stiftung für Musik 

1989 wurde die «SUISA-Stiftung für Musik», die heutige FONDATION SUISA, gegründet. Sie hat ihren Sitz im «Haus der Musik» in Lausanne. Sie fördert das Schweizer Musikschaffen im In- und Ausland.

2002 – Zweigniederlassung in Lugano

Heute betreuen dort vier Mitarbeitende Urheber/innen, Verleger/innen und Kunden/Kundinnen in der italienischen Schweiz und im benachbarten Italien.

2017 – Joint Venture Mint Digital Services

Das Prinzip der territorialen Rechtewahrnehmung gilt nicht für die Musiknutzung im Online-Bereich. Die Lizenzierung der Online-Musiknutzung bedingt zudem, dass die Verwertungsgesellschaften über die entsprechenden Prozesse und IT-Infrastruktur verfügen. Viele – auch grössere – Gesellschaften begannen deshalb, zusammenzuspannen, und haben sogenannte Lizenzierungshubs gegründet. Zusammen mit der US-amerikanischen Musikrechte-Organisation SESAC Holdings entstand das Joint Venture Mint Digital Services. Das Unternehmen ist verantwortlich für die Abrechnung und Administration des länderübergreifenden Musik-Lizenzierungsgeschäfts mit Online-Anbietern.

2017 – Gründung von SUISA Digital Licensing

Der Aufbau des Online-Bereichs ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft: Die Musiknutzung verlagert sich zunehmen ins Internet, und territoriale Grenzen brechen zunehmend auf. So ist zu erwarten, dass beispielsweise die Lizenzierung von Musiknutzung im TV oder von Konzerten in Zukunft nicht mehr von den Gesellschaften in den einzelnen Ländern wahrgenommen wird, sondern länderübergreifend von derjenigen Gesellschaft, die den besten Service anbietet.