Radio und TV
Lizenz beantragen
Beantragen Sie hier die Lizenz für die Ausstrahlung von Radio und Fernsehsendungen
Akontozahlungen
Festlegung der Akontozahlungen 2023
Egal ob TV-Sender oder Radio-Station: Unternehmen, die Radio- oder Fernsehprogramme senden, müssen auch Urheberrechte bezahlen.
Lizenzen
Die Entschädigung wird in der Regel anhand der Einnahmen des Senders prozentual berechnet. Als Einnahmen gelten dabei alle geldwerten Leistungen, welche aufgrund der Sendetätigkeit (inkl. Simulcasting und Webcasting) und dem Zugänglichmachen eingenommen werden.
Der berechnete Prozentsatz ist zudem abhängig vom Anteil geschützter Musik in den Programmen. Das Repertoire der SUISA umfasst alle Werke, für welche die SUISA berechtigt ist, mindestens eines der mit diesem Tarif eingeräumten Rechte wahrzunehmen (Recht zur Aufnahme oder zum Überspielen, Recht zur Sendung oder Recht zum Zugänglichmachen).
So gehen Sie vor
Wir bitten Sie, das vollständig ausgefüllte Formular an uns zu senden. Anschliessend erhalten Sie von uns die Lizenz sowie die Rechnung. Nach Erhalt Ihrer Zahlung verteilen wir das Geld an die berechtigten Komponisten, Texter und Verlage. Dafür benötigen wir Verzeichnisse der gesendeten Musik
Für Radios
Die Sender melden der SUISA die in ihren Programmen gesendete Musik bzw. Ton- und Tonbildträger, einschliesslich der Musikteppiche und Jingles. Die Meldungen sind gemäss Anhang I des Tarifs vorzulegen.
Für TV-Sender
Fernsehsender melden der SUISA alle ausgestrahlten Produktionen – insbesondere Werke von Dritten und nicht im Auftrag des Senders hergestellte Spiel-, Fernseh- und Dokumentarfilme sowie Serien.