Musik in Videos

Wenn Sie Videos mit Musik herstellen und öffentlich im Internet zugänglich machen, müssen Sie diese bei der SUISA anmelden. Die Urheber/innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung.

Lizenzkosten

Die Tarife für die Vergütung der Urheberrechte sind abhängig davon, ob das Video für klassische Werbezwecke wird, wie hoch das Werbebudget ist und/oder welche Musik Sie für die Videos verwenden möchten.  

Was bedeutet «ohne Werbecharakter»?

Videos, die weder ein Produkt bewerben noch Teil einer Kampagne sind. Dies sind Videoproduktionen, die zum Beispiel zur Vorstellung einer Firma erstellt und online zugänglich gemacht werden. Das Medienbudget liegt unter CHF 1'000.

Videos ohne Werbecharakter:

  • Schulungs- und Erklärvideo
  • Imagevideo (ohne Kampagne)
  • Mitarbeitervideo (Employer Branding)
  • Amateurvideo (geschäftlich)

Was bedeutet «mit Werbecharakter»?

Klassische Werbe- und Sponsoringvideos, die im Rahmen einer Kampagne im Kino, TV oder den Sozialen Medien geschaltet werden und Produkte oder Dienstleistungen anpreisen. Das Mediabudget ist höher als CHF 1'000.

Videos mit Werbecharakter:

  • Werbekampagne
  • Werbspot oder -clip
  • Sponsoring-Spot (Billboard z.B. vor Meteo)
  • Imagefilme (mit Kampagne)
  • Influencervideo

Imagevideo mit oder ohne Werbecharakter?

Es ist nicht immer eindeutig, was als «Werbecharakter» gilt. Bei Produktion ohne Werbecharakter sind oft keine oder sehr tiefe Mediabudgets (unter CHF 1'000) nötig. Im Zweifelsfalle kontaktieren Sie unsere Filmabteilung unter: film@suisa.ch

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