Public Viewing auf Grossbildschirmen ((Testseite))

Lizenz beantragen

Lizenz für für die Wiedergabe von Fernsehsendungen auf Bildschirmen über 3 m Diagnonale

Lizenzen für Bildschirmdiagonalen über 3 m 

Bei einer Diagonale von mehr als 3 m erhalten Sie von uns eine Lizenz gestützt auf den Gemeinsamen Tarif 3c (GT 3c). Die Höhe der Vergütung ist abhängig von der Leinwandgrösse sowie der Höhe des allenfalls von Ihnen verlangten Eintrittspreises.

Die Entschädigung beträgt pauschal mindestens CHF 62.40 pro Tag (ohne Eintritt) bzw. CHF 124.80 (mit Eintritt) zuzüglich Mehrwertsteuer.

Der Gemeinsame Tarif 3c kurz erklärt:

((Im Sinne von FAQs?))

  • Der Tarif umfasst neben der Wiedergabe von Fernsehsendungen auch die Rechte der Aufführung oder Vorführung von nicht-theatralischen Musikwerken (also keine Opern oder Musicals) sowie von Tonträgern und Tonbildträgern (DVD) des Repertoires der SWISSPERFORM, soweit solche Rechte während gesamthaft maximal einer Stunde in der Pause, vor oder nach des Public Viewings genutzt werden.

  • Es handelt sich um einen gemeinsamen Tarif, der neben dem Repertoire der SUISA aus das der anderen Schweizer Verwertungsgesellschaften SWISSPERFORM, ProLitteris, SSA und Suissimage umfasst. Damit die Kundinnen und Kunden nur eine Ansprechpartnerin haben, vertritt die SUISA bei diesem Tarif die anderen Gesellschaften.

  • Die Höhe der Vergütung ist abhängig von der Bildschirmgrösse und der Anzahl Tage, an denen das Public Viewing stattfindet. Relevant ist zudem, ob der Zutritt zur Veranstaltung gratis oder gegen Ein-tritt erfolgt. Werden an einer Veranstaltung die gleichen Sendungen auf mehreren Grossbildschirmen bzw. Projektionsflächen gezeigt, muss nur die Entschädigung für den grössten Bildschirm bzw. die grösste Projektionsfläche bezahlt werden.

    Falls Sie bereits eine Entschädigung gemäss dem Gemeinsamen Tarif 3a (GT 3a) bezahlen, wird diese dem Betrag angerechnet.

  • von 3m bis unter 5m Bilddiagonale:

    • pro Tag:

     CHF 124.80

    • max. 30 aufeinander folgende Tage:

    624.00

    • für 365 aufeinander folgende Tage:

    1'950.00

    von 5m bis unter 8m Bilddiagonale:

    • pro Tag:

    208.00

    • max. 30 aufeinander folgende Tage:

    1'040.00

    • für 365 aufeinander folgende Tage:

    3'250.00

    von 8m bis unter 12m Bilddiagonale:

    • pro Tag:

    332.80

    • max. 30 aufeinander folgende Tage:

    1'664.00

    • für 365 aufeinander folgende Tage:

    5'200.00

    12m Bilddiagonale und mehr:

    • pro Tag:

    499.20

    • max. 30 aufeinander folgende Tage:

    2'496.00

    • für 365 aufeinander folgende Tage:

    7'800.00

  • von 3m bis unter 5m Bilddiagonale:

    • pro Tag:

    62.40

    • max. 30 aufeinander folgende Tage:

    312.00

    • für 365 aufeinander folgende Tage:

    975.00

    von 5m bis unter 8m Bilddiagonale:

    • pro Tag:

    104.00

    • max. 30 aufeinander folgende Tage:

    520.00

    • für 365 aufeinander folgende Tage:

    1'625.00

    von 8m bis unter 12m Bilddiagonale:

    • pro Tag:

    166.40

    • max. 30 aufeinander folgende Tage:

    832.00

    • für 365 aufeinander folgende Tage:

    2'060.00

    12m Bilddiagonale und mehr:

    • pro Tag:

    249.60

    • max. 30 aufeinander folgende Tage:

    1'248.00

    • für 365 aufeinander folgende Tage:

    3'900.00

Was muss weiter beachtet werden?

Für den Empfang von Fernsehsendungen auf Bildschirmen unter 3m Bilddiagonale berechnet sich die Vergütung gemäss dem GT 3a für öffentliche Hintergrundunterhaltung.

So gehen Sie vor:

Füllen Sie online das Formular aus und senden Sie es bis ... 10 Tage vor dem Event. Das Formular kann zwischengespeichert und später weiterbearbeitet werden.

Wir senden Ihnen im Anschluss eine Rechnung und die Lizenz.

Nach Erhalt Ihrer Zahlung verteilt die SUISA das Geld an die berechtigten Komponisten/innen, Textautoren/innen und Musik-Verlage.

Hinweis: Vorführungen mit Ankündigung eines konkreten Films

Sie zeigen einen bestimmten Film an einem festgelegten Datum (mit oder ohne Eintritt) und möchten die Vorführungen ankündigen und bewerben? Dafür ist eine Lizenz gemäss GT E erforderlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Übertragung einer TV-Sendung oder das Abspielen eines Tonbildträgers (DVD, usw.) handelt.

Informationen dazu finden Sie hier.