Anmeldeformular Application Software (Apps)

Sie bieten Videos, Apps, Games, Podcasts oder Klingeltöne zum Download oder Streaming für Endkonsumenten an?

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  • Video Downloads/Streaming

Dann beachten Sie bitte, dass Sie je nach Angebot nicht nur eine Lizenz der SUISA benötigen, sondern auch noch weitere Rechte abklären müssen. Weitere Information dazu finden Sie unter: «Weitere Rechte».

Für eine persönliche Auskunft schicken Sie uns eine E-Mail mit der Beschreibung Ihres geplanten Angebots an: webvideo@suisa.ch

Häufig gestellte Fragen und Antworten

  • Nach einhelliger Meinung und nach der Gerichtspraxis ist der Upload, also das Zugänglichmachen von geschützten Werken im Internet, nur mit Zustimmung der Rechtsinhaber (Urheber und Verlag beziehungsweise deren Verwertungsgesellschaften sowie Tonträgerproduzenten) erlaubt. Tauschbörsen-Nutzer, die diese Zustimmung nicht einholen, handeln illegal. Nach überwiegender Meinung ist jedoch das private Downloaden in der Schweiz erlaubt, selbst wenn das Angebot illegal ist. Gerichtsurteile dazu gibt es allerdings noch keine, sodass die Frage einstweilen nicht abschliessend beantwortet werden kann (in Deutschland zum Beispiel ist das Herunterladen von «offensichtlich» illegalen Quellen verboten und wird auch rechtlich verfolgt).

    In der Praxis stellt sich die Frage nur selten in dieser Form, denn wer zum Herunterladen eines der neueren P2P-Programme benützt, bietet automatisch die auf seiner Festplatte gespeicherten Musiktitel online an. Er handelt also illegal und kann sich strafbar machen, wenn er die erforderlichen Rechte nicht einholt. Und unabhängig von dieser Frage ist es wahrscheinlich, dass die P2P-Angebote einer der Gründe für den Einbruch der Tonträgerverkäufe sind, von denen nicht nur die Musikindustrie, sondern auch die Urheber und Interpreten leben. Wer P2P-Angebote nutzt, schadet den Künstlern, die er liebt.