Musik in Filmen
Jeder in der Schweiz produzierte Spielfilm, Kurzfilm, Dokumentarfilm oder Kinofilm, der Musik enthält und öffentlich ausgestrahlt oder vorgeführt wird, muss bei der SUISA angemeldet werden. Die Urheber/innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung für die Nutzung ihrer Musik.
Bei den Vergütungen für Musik in Filmen, die veröffentlicht werden, unterscheidet das Urheberrechtsgesetz (URG) zwischen drei Tarifkategorien: Herstellung (Produktion), öffentliche Zugänglichmachung (Streaming) und Vorführung.
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