Social Media
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Wie viele andere Verwertungsgesellschaften und Verlage unterhält die SUISA Verträge mit den gängigsten Social-Media-Plattformen, welche das nicht-kommerzielle Hochladen und Zugänglichmachen von musikalischen Werken (z.B. in Form von Videos mit Musik) durch die Benutzer regeln.
Bitte beachten Sie die weiteren betroffenen Rechte
Häufig gestellte Fragen und Antworten
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Ja, da die Nutzung auf www.youtube.ch öffentlich stattfindet. Die Herstellungs- und Synchronisationsrechte müssen entsprechend abgeklärt werden.
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Nein. YouTube sperrt Videos auf Veranlassung von Rechteinhabern, die nicht damit einverstanden sind, dass ihr Content auf der Plattform publiziert wird. Die SUISA löscht keine Videos und blockiert diese auch nicht, sondern macht Videos mit SUISA-Repertoire ausfindig, um diese zu monetarisieren (d.h. durch Aufschaltung von Werbung Einnahmen generieren). Ist also Musik eines Mitglieds der SUISA in einem YouTube-Video vorhanden, so lohnt es sich, die SUISA über das Video zu informieren, damit eine Monetarisierung sichergestellt werden kann (claims@suisa.ch).
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YouTube erlaubt zwar die Einbettung von YouTube-Videos. Diese Erlaubnis bezieht sich aber nicht auf die geschützten Inhalte (Bilder, Musik) in diesen Videos, sondern nur auf die Übernahme des Formats inkl. Player. Für die Aufführung von geschützten Inhalten bleiben die Inhaber der jeweiligen Domains verantwortlich, auf denen die Videos eingebettet werden. Mit anderen Worten müssen Sie die Rechte an den Inhalten der YouTube-Videos klären, bevor Sie diese auf Ihre Webseite stellen.
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Nein. Grundsätzlich ist zwar der Betreiber der Webseite verantwortlich für die darauf veröffentlichten Inhalte. Facebook stellt sich jedoch in seinen AGBs von der Verantwortlichkeit frei und verpflichtet die Nutzer, die Rechte korrekt einzuholen. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du berechtigt bist, den Inhalt zu verwenden, dann lade ihn nicht auf Facebook hoch. Wenn du es bereits getan hast, im Wissen, dass die Rechte nicht eingeholt wurden, solltest du den Inhalt wieder entfernen. Wenn du die Urheberrechte am Beitrag, den du posten möchtest, nicht besitzt, stellt das Posten dieses Beitrags ohne Einwilligung des Urheberrechtsinhabers einen Verstoss gegen die Nutzungsbestimmungen dar. Facebook kann freilich nicht alle Inhalte überprüfen, die auf der Plattform publiziert werden, und löscht Videos nur auf Antrag. Deshalb stellt sich Facebook in den AGBs frei. Dass du Hunderte Videos siehst, heisst noch nicht, dass alle Rechte korrekt eingeholt wurden. Die Rechtesituation auf Facebook ist jedoch komplex und immer im Einzelfall zu beurteilen. Gerne gibt unsere Rechtsabteilung in Detailfragen dazu Auskunft.
Facebook – Info zum Urheberrecht -
Sofern die nötigen Rechte nicht eingeholt wurden, kann der betreffende Onlineanbieter (zum Beispiel YouTube, Facebook usw.) den Upload sanktionieren. In welcher Form dies geschieht, ergibt sich aus der Geschäftspolitik des jeweiligen Anbieters und hat mit der SUISA nichts zu tun. Bei Fragen diesbezüglich sollten die Betreiber der betreffenden Homepage kontaktiert werden. Im Einzelfall kann unser Rechtsdienst dazu Auskunft geben.