So wird das Geld verteilt

Songschreiber, Komponisten und Verleger verdienen kein Gehalt bei der Erschaffung von Werken, sondern leben davon, dass ihre Musik öffentlich genutzt wird. Dieser Umstand ist vielen Musiknutzern nicht bewusst.

Als Verwertungsgesellschaft sorgen wir dafür, dass Musikschaffende ihre Tantiemen erhalten. Die Tantiemen werden so genau und effizient wie möglich entsprechend der tatsächlichen Nutzung der Werke vergütet. Die dafür nötigen Informationen erhalten wir via Programmabgabe der Nutzer. Die SUISA ist bestrebt, eine möglichst genaue Verteilung zu gewährleisten. Sollte auf Ihrer Abrechnung trotzdem die Nutzung eine Ihrer Werke fehlen, können Sie uns eine Meldung schicken. Informationen dazu finden Sie hier: Werk-Nutzungsmeldungen.

Die SUISA-Abrechnung

Abrechnung    

Termin

1. Quartalsabrechnung 2023 15.03.2023

Aufführungsrechte Schweiz, Tarife: D, K, Z (3. Quartal 2022) 

Senderechte Schweiz, Tarif: A (SRG Radio & TV 3. Quartal 2022)
Vervielfältigungsrechte Schweiz, Tarife: PA, PI, PN, VI, VN (3. Quartal 2022) 
1. Abrechnung aus dem Ausland 2023 Mitte März
1. Abrechnung Video-on-Demand 2023 Mitte März
1. Onlineabrechnung (Downloads & Streaming) 2023 Ende März
1. Nachverrechnung 2023 Ende März
2. Quartalsabrechnung 2023 15.06.2023
Aufführungsrechte Schweiz, Tarife: B, C, D, E, H, Hb, HV, K, Z (2022) 
Senderechte Schweiz, Tarif: A (SRG Radio & TV 4. Quartal 2022)
Senderechte Schweiz, Tarif: A (SRG Werbespots 2022)
Senderechte Schweiz, Tarife: S, Y (2022)
Vervielfältigungsrechte Schweiz, Tarife: PA, PI, PN, VI, VN (4. Quartal 2022) 
Vervielfältigungsrechte Schweiz, Zentrale Lizenzierung (2. Halbjahr 2022)
2. Abrechnung aus dem Ausland 2023 Mitte Juni
2. Onlineabrechnung (Downloads & Streaming) 2023 Ende Juni
Verleger-Fürsorge Anfang Juli
Renten-Urheberfürsorge Mitte Juli
3. Quartalsabrechnung 2023 15.09.2023
Aufführungsrechte Schweiz, Tarife: D, K, Z (1. Quartal 2023)
Senderechte Schweiz, Tarif: A (SRG Radio & TV 1. Quartal 2023)
Werbefenster (2021)
Vervielfältigungsrechte Schweiz, Tarife: PA, PI, PN, VI, VN (1. Quartal 2023)  
3. Abrechnung aus dem Ausland 2023 Mitte September
Leerträgervergütung (GT4), Abrechnung 2023 Mitte September
Subverleger-Anteile Kabelnetze, Abrechnung 2023 Mitte September
2. Abrechnung Video-on-Demand 2023 Mitte September
3. Onlineabrechnung (Downloads & Streaming) 2023 Ende September
2. Nachverrechnung 2023 Ende September
Abrechnung Überspielrechte 2023 Ende Oktober
4. Quartalsabrechnung 2023  15.12.2023
Aufführungsrechte Schweiz, Tarife: D, K, Z (2. Quartal 2023)
Senderechte Schweiz, Tarif: A (SRG Radio & TV 2. Quartal 2023) 
Vervielfältigungsrechte Schweiz, Tarife: PA, PI, PN, VI, VN (2. Quartal 2023)
Vervielfältigungsrechte Schweiz, Zentrale Lizenzierung (1. Halbjahr 2023)
4. Abrechnung aus dem Ausland 2023 Mitte Dezember
4. Onlineabrechnung (Downloads & Streaming) 2023 Mitte Dezember

Entschädigungen für Werke, deren Rechtsinhaber nicht identifizierbar sind, werden in der Regel fünf Jahre von der Verteilung zurückgestellt. Während dieser fünf Jahre bemüht sich die SUISA, die notwendigen Informationen für die Verteilung zu erhalten. Gelingt dies nicht, kommen die Beträge fünf Jahre nach Ablauf des Jahres ihrer Rückstellung den Bezugsberechtigten der folgenden Jahre zugute. Weitere Ausführungen zu den nach fünf Jahren frei werdenden Verteilungserlösen: Sie werden entweder für Zusatzverteilungen oder zur Kostendeckung verwendet. 

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um Hilfe und die Unterstützung zu erhalten, die Sie brauchen.