Urheber und Interpreten für Aktionsplan gegen Piraterie
Die Schweizer Verwertungsgesellschaften erwarten vom Bund, dass er zusammen mit den interessierten Kreisen der Rechtsinhaber einen Aktionsplan gegen die Piraterie erarbeitet und umsetzt.
Obwohl die Piraterie von Werken und Darbietungen von Urhebern und Interpreten im Internet massiv ist, sieht der Bundesrat keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. So lautet die heute publizierte Antwort auf ein Postulat von Ständerätin Géraldine Savary. Gleichzeitig anerkennt der Bundesrat das grundsätzliche Problem des unbezahlten Konsums kultureller Werke im Internet. Die Schweizer Verwertungsgesellschaften erwarten deshalb vom Bund, dass er zusammen mit den interessierten Kreisen der Rechtsinhaber einen Aktionsplan gegen die Piraterie erarbeitet und umsetzt.
Urheber und Interpreten sind angewiesen auf eine Verbreitung ihrer Werke und Darbietungen. Dazu gehören in hohem Masse audio- und audiovisuelle Produktionen, die - ginge es nach dem Bundesrat - weiterhin der freien und kostenlosen Zirkulation im Internet ausgeliefert sein sollen. Diese Haltung ist unverständlich. Wie sollen Kreative künftig ein grösseres zahlendes Publikum erreichen, wenn ihre Werke und Darbietungen im Internet ohne Schutz kostenlos verbreitet werden?
So fordern die Verwertungsgesellschaften eine Mitarbeit des Bundes bei einem Aktionsplan gegen die Piraterie. Ein solcher Plan müsste mit den interessierten Kreisen der Rechtsinhaber ausgearbeitet werden. Wir denken an Massnahmen zur Bewusstseinsbildung beim Publikum sowie an die Unterstützung, wenn es darum geht, zwischen den Rechtsinhabern und den Internet Access Providern gemeinsam Lösungen gegen illegale Angebote im Netz zu finden.
Medienmitteilung