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Zürich, 11. März 2024 – Künstliche Intelligenz (KI) kann nur deshalb interessante Inhalte schaffen, weil sie auf grosse Mengen an bereits existierenden Werken wie Musikstücken, Texten, Fotos oder Filmen zugreifen kann. Für dieses sogenannte «Training» des KI-Algorithmus werden zum grössten Teil vorbestehende, von Menschen geschaffene Werke verwendet, welche in den meisten Fällen urheberrechtlich geschützt sind. 

Musikschaffende müssen für die Nutzung ihrer Werke fair bezahlt werden

Die SUISA, die Genossenschaft der Urheber/innen und Verleger/innen von Musik in der Schweiz und in Liechtenstein, will sicherstellen, dass ihre Mitglieder für die Nutzung ihrer

Über die SUISA

Die SUISA ist die Genossenschaft der Komponisten/innen, Textautoren/innen und Musikverleger/innen der Schweiz und Liechtensteins. Zu ihren über 41 000 Mitgliedern zählen Musikschaffende aller Sparten. In der Schweiz und in Liechtenstein vertritt die SUISA das Repertoire der Musik von weltweit zwei Millionen Musikurheber/innen. Sie erteilt Lizenzen für die Nutzung dieses Weltrepertoires an über 120 000 Kunden. 2017 hat die SUISA zusammen mit der US-amerikanischen Musikorganisation SESAC das Joint Venture Mint Digital Services gegründet. Das Unternehmen verantwortet die Abrechnung und Administration des länderübergreifenden Musik-Lizenzierungsgeschäfts von SESAC, deren Tochterfirma The Harry Fox Agency und der SUISA mit Online-Anbietern und bietet ihre Dienstleistungen auch Verlagen an.

Mit rund 220 Mitarbeitenden an den Standorten Zürich, Lausanne und Lugano erzielt die SUISA einen Umsatz von über 190 Millionen Franken. Als nicht gewinnorientierte Organisation verteilt sie die Einnahmen aus den Lizenzen nach Abzug der Verwaltungskosten an die Musikurheber/innen und Musikverleger/innen.