SUISA Pension Fund

Renten- und Unterstützungszahlungen für Mitglieder

SUISA has established a Pension Fund for Authors and Publishers. Provided all the conditions for entitlement are met, the benefits are paid to the publisher’s own occupational benefits institution. For information and conditions, see Fuersorgereglement.pdf (Pension Fund Regulations).
 
The key information on publishers’ benefits are summarised in the Fact Sheet «Pension Benefits for Publishers».

Contact:
For further information on pension benefits for publishers, please contact the Publishers’ Group of our Members’ Department: verlag@suisa.ch
 

Wann zahlt die SUISA Verleger/innen eine Altersrente?

Detaillierte Informationen und Konditionen finden Sie im Stiftungsreglement und sind im folgenden Merkblatt zusammengefasst: «Fürsorgeleistungen für Verleger/innen».

Voraussetzungen für Verlage

  • Der Verlag muss in der Schweiz oder Liechtenstein tätig sein und seine Geschäfte durch ansässige Personen besorgen lassen, im Minimalfall können dies der/die Inhaber/in, Teilzeitangestellte oder eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter im Mandatsverhältnis sein.
  • Der Verlag muss über eine Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule verfügen.

Alle aufgeführten Fürsorgeleistungen (nicht jedoch die Unterstützungszahlungen in Notfällen) werden unabhängig von den Leistungen anderer Sozialwerke und Versicherungen sowie von der allfälligen privaten Vorsorge der Empfänger erbracht.

Nähere Informationen über die Berechnung aller Leistungen finden sich im Fürsorgereglement ((LINK))

SUISA Pension Fund for Publishers

Publishers’ Group of our Members’ Department


Bellariastrasse 82
8038 Zürich